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Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Nutzung der REPOD-Plattform (https://repod.zbw.eu) und des darin integrierten Self-Upload-Services

- Version 1.0, 19.01.2024 -

Die Plattform und der darin integrierte Self-Upload-Service werden im Rahmen des Projekts „Repository for Policy Documents (REPOD)“ bereitgestellt von:

ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Düsternbrooker Weg 120 24105 Kiel Vertretungsberechtigte Person: Prof. Dr. Klaus Tochtermann (Direktor der ZBW)

1. Geltungsbereich dieser Bedingungen

Für die Benutzung der REPOD-Plattform und die Nutzung des integrierten Self-Upload-Services gelten die nachfolgenden Bedingungen:

2. Registrierung und Prüfung der Nutzungsberechtigung

2.1. Autor:innen, die den Self-Upload-Service der REPOD-Plattform nutzen wollen, müssen sich zunächst registrieren und ihre Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung nachweisen.

2.2 Der/die Autor:in, bestätigt, dass die von ihm/ihr im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten vollständig und korrekt sind. Veränderungen der Kontaktdaten und/oder der Zugehörigkeit zur angegebenen Institution sind der ZBW unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Die ZBW prüft nach der Registrierung, ob die Voraussetzungen zur aktiven Nutzung des Self-Uploads vorliegen; dies umfasst insbesondere die Zugehörigkeit des/der Autor:in zu einer wissenschaftlichen Einrichtung. Die Bewertung, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, liegt im alleinigen Ermessen der ZBW. Liegen die Voraussetzungen vor, wird der/die Autor:in für die Nutzung der REPOD-Plattform und des integrierten Self-Upload-Service freigeschaltet. Liegen die Voraussetzungen für die Nutzung des Self-Uploads nicht vor, unterrichtet die ZBW den/die Autor:in per E-Mail über die Gründe. Das Konto sowie alle übermittelten Daten werden sodann unverzüglich gelöscht.

2.4 Das Konto kann aus wichtigem Grund von der ZBW gesperrt werden. Ein wichtiger Grund ist unter anderem der Verstoß gegen diese Bedingungen oder eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung der ZBW zur Sperrung des Kontos oder ein sonstiges Verhalten, welches befürchten lässt, dass der/die Autor:in auch in Zukunft diese Bedingungen oder sonstige gesetzliche Regelungen nicht einhalten wird.

3. Sperrung und Löschung des Kontos / des Werks

Die Löschung des Kontos kann seitens der ZBW auf Anfrage des/der Autor:in durchgeführt werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die bis zum Zeitpunkt der Löschung bereits eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte für hochgeladene Publikationen (siehe Ziffer 5). Auf Anforderung der/des Autor:in ist die ZBW grundsätzlich bereit, das Werk von ihren Dokumenten- und Archivservern zu entfernen. Auf zum Zeitpunkt der Löschanfrage bereits erfolgte Vervielfältigungen und Nutzungen durch Nutzer:innen bzw. die Öffentlichkeit hat die ZBW keinen Einfluss. Die ZBW ist berechtigt, den Zugriff auf ein Werk / Dokument unverzüglich zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen.

4. Hochladen von Publikationen / Plagiatsprüfung

Das Konto eröffnet dem/der Autor:in in Verbindung mit der Freischaltung durch die ZBW die Möglichkeit, eigene Publikationen hochzuladen, die auf der REPOD-Plattform veröffentlicht werden sollen. Nach Upload durch den/die Autor:in prüft die ZBW das Werk, insbesondere daraufhin, ob es den Kriterien des REPOD-Projekts entspricht. Ob eine Veröffentlichung auf der REPOD-Plattform erfolgt, liegt im freien Ermessen der ZBW.

5. Lizenzbedingungen bzgl. Publikations-Upload

Das Konto eröffnet dem/der Autor:in in Verbindung mit der Freischaltung durch die ZBW die Möglichkeit, eigene Publikationen hochzuladen, die auf der REPOD-Plattform veröffentlicht werden sollen. Nach Upload durch den/die Autor:in prüft die ZBW das Werk, insbesondere daraufhin, ob es den Kriterien des REPOD-Projekts entspricht. Ob eine Veröffentlichung auf der REPOD-Plattform erfolgt, liegt im freien Ermessen der ZBW.

5.1. Der/Die Autor:in (im Folgenden: Rechteinhaber:in) räumt der ZBW – unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich der Ziffer 5.4 – das vergütungsfreie, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Schutzrechts beschränkte einfache Recht ein, das Werk auf die folgende Art und Weise zu nutzen:

Das Konto eröffnet dem/der Autor:in in Verbindung mit der Freischaltung durch die ZBW die Möglichkeit, eigene Publikationen hochzuladen, die auf der REPOD-Plattform veröffentlicht werden sollen. Nach Upload durch den/die Autor:in prüft die ZBW das Werk, insbesondere daraufhin, ob es den Kriterien des REPOD-Projekts entspricht. Ob eine Veröffentlichung auf der REPOD-Plattform erfolgt, liegt im freien Ermessen der ZBW.

    • das Werk auf Servern oder anderen Datenträgern der ZBW oder von ihr beauftragter Dritter, einschließlich Cloud-Lösungen, zu speichern,
    • das Werk in Datenbanken zu integrieren,
    • das Werk der Öffentlichkeit über Datennetze zugänglich zu machen (Open Access),
    • das Werk in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen und zu verbreiten,
    • das Werk in andere Datenformate zu konvertieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich zum Zwecke der Langzeitarchivierung,
    • das Werk für Text- und Data-Mining-Aktivitäten zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Volltextindizierung.
    • Soweit das Werk bereits unter eine offene Lizenz gestellt wurde (z.B. Creative Commons), gelten zusätzlich zu den obig genannten Nutzungsrechten (4.1) die Nutzungsrechte der jeweiligen offenen Lizenz.

5.2. Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Vervielfältigungen und Änderungen am Werk vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Vereinbarung zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind.

5.3. Soweit Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) für Bibliotheken Nutzungshandlungen ermöglichen, die über die Bestimmungen von Ziffer 5.1. hinausgehen, stehen der ZBW in Bezug auf das Werk auch alle Nutzungshandlungen im Rahmen der Schranken-bestimmungen zu.

5.4. Alle sonstigen Rechte, die über Ziffer 5.1. hinaus nicht ausdrücklich durch den/die Rechteinhaber:in eingeräumt werden, bleiben diesem/dieser allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Vereinbarung oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der/die Rechteinhaber:in auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.

5.5. Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß der Ziffern 5.1. und 5.2. erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

    • Die ZBW darf das Werk ausschließlich unter den Bedingungen dieser Vereinbarung vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Sie darf das Werk mit Ausnahme der Regelungen in Ziffer 5.1. nicht unterlizenzieren, es sei denn, für das vertragsgegenständliche Werk wurde zusätzlich eine offene Lizenz vergeben, welche eine Unterlizenzierung erlaubt.
    • Die ZBW darf keine technischen Maßnahmen ergreifen, die Nutzer:innen des Werkes in der Ausübung der durch diese Vereinbarung gewährten Rechte behindern oder einschränken können. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass das Werk Bestandteil eines Sammelwerkes ist.

5.6. Die Ausübung der eingeräumten Rechte durch die ZBW liegt im alleinigen Ermessen der ZBW. Dies gilt insbesondere für die Entscheidung, ob die eingeräumten Rechte für das Werk ausgeübt werden, sowie für den Zeitpunkt der Ausübung der Rechte. Der/die Rechteinhaber:in hat keinen Anspruch darauf, dass das Werk (dauerhaft) auf Servern der ZBW verfügbar gemacht wird.

6 Haftung

6.1. Der/Die Autor:in bestätigt durch Setzen des Hakens (in Form der Bestätigung) bei „Hiermit räume ich der ZBW die in Ziffer 5 der Nutzungs- und Lizenzbedingungen (Link) genannten Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an meinen auf der REPOD-Plattform hochgeladenen Werken ein.“ bei der Registrierung des Kontos, dass die der ZBW durch Ziff. 5 eingeräumten Nutzungsrechte und deren Nutzung und Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Rechte Dritter, z.B. von Miturheber:innen, Co-Autor:innen, Verlagen, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber:innen) und dass sie/er keine der Rechtseinräumung dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Im Fall einer Mehrautorenschaft erklärt der/die Rechtinhaber:in stellvertretend, dass sämtlichen Koautor:innen der Inhalt dieser Lizenzvereinbarung bekannt ist und dass sie dieser uneingeschränkt zustimmen.

6.2. Ziffer 6.1 gilt auch für die von dem/der Rechteinhaber:in gelieferten und in dem Werk enthaltenen Text-, Bild- oder sonstigen Vorlagen. Bei der Verwendung von Aufnahmen oder Daten von Personen wurde sichergestellt, dass Letztere durch die Aufnahmen bzw. Daten nicht identifizierbar sind. Andernfalls versichert der/die Rechteinhaber:in, eine explizite Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt zu haben. Deren Vorliegen wird mit Abschluss dieses Vertrages bestätigt. Soweit personenbezogene Daten im vertragsgegenständlichen Werk enthalten sind, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit allein beim Rechteinhaber.

6.3. Der/Die Rechteinhaber:in verpflichtet sich, die ZBW von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer gem. Ziffer 6.1 von ihm/ihr zu vertretenden Inanspruchnahme der ZBW beruhen sowie alle aufgrund der von ihr zu vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen, insbesondere die Kosten der Rechtsverteidigung.

6.4. Für den Inhalt des veröffentlichen Werkes trägt der/die Rechteinhaber:in die alleinige Verantwortung. Nach der Bereitstellung des Werks auf der REPOD-Plattform unterrichtet der/die Rechteinhaber:in die ZBW unverzüglich, wenn ihm/ihr unrichtige Daten bekannt werden. Richtigstellungen sind an die ZBW schriftlich oder per E-Mail zu übermitteln.

6.5 Die ZBW haftet nicht für die störungsfreie Verfügbarkeit des Internets und damit der Internetpräsenz ihrer Dokumenten- und Archivserver. Dies gilt auch für die Veränderung von Daten während einer Datenfernübertragung (z.B. Seitenumbrüche).

6.6 Im Übrigen ist die Haftung der Parteien und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.